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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 1. Januar 2019)
 

I. Allgemeines


1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle facettenfilm erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Spätestens jedoch mit der Annahme des Angebots durch den Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass facettenfilm diese schriftlich anerkennt.
2. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber facettenfilm ein verbindliches Angebot ab, den Vertrag mit ihm zu schließen. Vorher von facettenfilm abgegebene Angebote sind freibleibend.
3. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) an den Kunden zustande.
4. Mündliche Zusagen durch Vertreter oder sonstige Hilfspersonen von Kostenvoranschlägen von facettenfilm stellen lediglich unverbindliche Aufwandsschätzungen dar, es sei denn die Verbindlichkeit wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
5. Alle Leistungen der Facettenfilm erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
6. facettenfilm ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die einen Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs enthält, widerspricht.
7. Kostenvoranschläge von facettenfilm stellen lediglich unverbindliche Aufwandsschätzungen dar, es sei denn die Verbindlichkeit wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
8. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind insbesondere alle von facettenfilm hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
9. „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von facettenfilm hergestellten Bewegtbilder in weitesten Sinne, gleich welcher technischen Form. Mithin Bewegtbilder wie beispielsweise Videos, Videoausschnitte, Still-Videos, Animationen, Standbilder aus Videos etc.
10. Ebenfalls von den AGB erfasst sind alle Aufträge, die Digitalbearbeitungen, Änderungen, Modifikationen von Bildern oder Videos oder die Erteilung von Bild-/Videolizenzen zum Gegenstand haben. Diese Bedingungen gelten auch, wenn Änderungen oder Modifikationen nachträglich (i.S.e. laufenden Geschäftsbeziehung) in Auftrag gegeben werden.

 

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II. Urheberrecht


1. facettenfilm steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von facettenfilm hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt facettenfilm Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Mit der Überlassung der Bilder oder Videos werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung. Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen.
3. Das Nutzungsrecht(e) gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die facettenfilm auf den Auftraggeber über.
4. Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei facettenfilm.
5. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von facettenfilm. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, Veröffentlichung im Internet und auf „social media“ (vgl. hierzu II. 6.), insbesondere in produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials. Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Montage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Facettenfilm gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt facettenfilm berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, z. B. im Rahmen der Werbung (z. B. in Showreels, auf der Homepage, oder Accounts wie bspw. www.facebook.com/floriandriessen oder www.vimeo.com/facettenfilm), auch wenn in diesem Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Kunden oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind.

 

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III. Honorar, Auslagen


1. Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen (vgl. oben unter I) wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die facettenfilm die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist facettenfilm berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann facettenfilm Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung vorab verlangen.
3. facettenfilm ist in jedem Fall berechtigt 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen.
4. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält facettenfilm bei einer Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
5. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das gelieferten Bild/Videomaterial Eigentum von facettenfilm.
6. Hat der Auftraggeber facettenfilm keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. facettenfilm behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen oder für den zugedachten Zweck verwendet wird.
7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
8. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche facettenfilm durch den Auftraggeber.
9. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die facettenfilm nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält facettenfilm auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass facettenfilm kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann facettenfilm auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
10. Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die facettenfilm nicht zu vertreten hat, ist sie berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen, bzw. das Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart.
11. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt
fällig:
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars

 

 

IV. Datenschutz


1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet facettenfilm für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet sie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. facettenfilm verwahrt digitale Rohdaten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und digitalen Rohdaten nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

 

V. Haftung

 

1. facettenfilm haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. facettenfilm haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet facettenfilm jedoch nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von facettenfilm wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer ausdrücklichen Garantieübernahme. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
3. facettenfilm weist darauf hin, dass für das eigene Equipment grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Dies gilt jedoch nicht für fremde Geräte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden sollen. Insoweit hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch insoweit ausreichend Versicherungsschutz besteht.
4. Soll facettenfilm auf Wunsch des Kunden kundeneigene Geräte oder vom Kunden beigestellte Geräte, die im Eigentum Dritter stehen, einsetzen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Geräte ausreichend gegen Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall erfolgt der Einsatz des Geräts auf Wunsch des Kunden unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

 

VI. Nebenpflichten


1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der facettenfilm übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

 

VII. Leistungsstörung

 

1. Überlässt facettenfilm dem Auftraggeber mehrere Bilder oder Videos zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder oder Videos innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Bilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.Dies gilt ebenso für digitale Bilder, (digitale) Bildauschnitte, Videos, Videosequenzen, Video- Ausschnitte, Standbilder, Stills o.ä. Diese sind in der Regel zu löschen und dürfen nicht verwendet werden oder in irgendeiner abgeänderten Form verwendet werden.
2. Überlässt facettenfilm dem Auftraggeber Bilder oder Videos aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder bzw. Videos innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken bzw. bei digitalem Material zu löschen. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann facettenfilm eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild/Video verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann facettenfilm Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt in der Regel 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oderniedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt facettenfilm vorbehalten. Für die Höhe des Schadens sind insbesondere die gängigen Tabellen der Berufsverbände für Fotografen und Künstler bzw. der auf sonstige Weise nachzuweisende Marktwert zugrundezulegen.
3. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von facettenfilm bestätigt worden sind. Sie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

VIII. Zusätzliches Equipment (insb. Drohnenaufnahmen)

 

1. Wünscht der Kunde Bilder/Videos, für deren Anfertigung er zivilen Kameradrohnen, Multikopter, ähnliche unbemannte Luftfahrzeuge (nachfolgend „Drohnen“) oder Fahrzeugen wünscht oder diese notwendig sind, so hat er die Mehrkosten die hierdurch entstehen zu tragen.
2. Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.
3. Im Besonderen gelte dies für folgende Rahmenbedingungen:
– keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
– keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen
nur mit Sondergenehmigung möglich)
– Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
– Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h
– Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
– maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit
Sondergenehmigung möglich)
– kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer Entfernung
von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sowie 5
Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
– keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften
erforderlich ist.
4. Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich facettenfilm um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.

 

 

IX. Bildbearbeitung

 

1. Die Bearbeitung von Bildern oder Videos von facettenfilm und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der facettenfilm. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und facettenfilm als Urheber der Bilder oder Videos klar und eindeutig identifizierbar ist. Insbesondere gilt auch das unter II. Gesagte.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, facettenfilm mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder oder Videos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

 

X. Widerufsrecht


1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware bzw. die Löschung von digitalen Bildern/Videos reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. Übersendung des Bild-/Videomaterials (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
2. Der Widerruf ist formlos und ohne Angabe von Gründen im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs zu richten an:
facettenfilm Filmproduktion Zeiseweg 45 22765 Hamburg kontakt@facettenfilm.de Tel: +49 179 700 7368
3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu
tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für facettenfilm mit deren Empfang.

 

 

XI. Wichtige Hinweise

 

1. Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten: Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
2. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

 

XII. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von facettenfilm, mithin Hamburg. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist auch der Geschäftssitz von facettenfilm als Gerichtsstand vereinbart.
Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

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